Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise von DIE SPEZIALISTEN AG interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Mit der Entgegennahme und Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt zwischen Ihnen und DIE SPEZIALISTEN AG ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für die Marke BACKGROUND TOURS und bilden zusammen mit dem Reiseprogramm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.

 

1.Vertragsabschluss
1.1 Anmeldung
Die Anmeldung gilt als definitiv, sobald wir den Anmeldetalon, eine telefonische oder persönliche Zusage oder das Buchungsformular über unsere Website erhalten haben. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer*innen an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Spezielle Rabatte und Vergünstigungen müssen bei der Buchung angegeben werden und können nach Rechnungsstellung nicht mehr gewährt werden.

1.2 Vertragspartei
Auf folgende Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Hinweise und Bedingungen keine Anwendung:
1.2.1 Bei allen von Die Spezialisten AG vermittelten Nur-Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Allfällige Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Ihren Lasten.
1.2.2 Bei Reisen, die nicht von Die Spezialisten AG organisiert und durchgeführt werden, gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der jeweiligen Veranstalter, welche wir Ihnen vor Vertragsabschluss zukommen lassen.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise

Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ist bei der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.

2.2 Bearbeitungsgebühren
2.2.1 Änderungswünsche

Bei Änderungen einer Pauschalreise oder anderer Leistungen auf Ihren Wunsch (z.B. andere Flugvariante, Verlängerung) bis 90 Tage vor Abreise erheben wir eine Bearbeitungsgebühr
zwischen CHF 60.- und CHF 200.- pro Person und entsprechend dem Änderungsumfang. Für Änderungen ab 89 oder weniger Tage vor Reisebeginn gilt Ziffer 4.1.
2.2.2 Kurzfristige Buchungen
Für kurzfristige Buchungen (Gruppenreisen: innerhalb 30 Tage vor Abreise / Individual- und Baukastenreisen: innerhalb 14 Tage vor Abreise) verrechnen wir eine Expressgebühr von Fr. 60.- pro Auftrag.
2.2.3 Visa
Gerne holen wir für Sie Ihre Visa gegen eine Gebühr ein. Bei Gruppenreisen ab der Schweiz entfällt die Bearbeitungsgebühr, wenn das Visum zusammen mit den Visa der anderen Teilnehmer eingeholt werden kann.
2.2.4 Bearbeitung und Reservierung
Für individuelle Offerten verrechnen wir eine Gebühr, die bei Festbuchung angerechnet wird. Bei der Buchung gewisser Leistungen können Bearbeitungsgebühren anfallen, diese werden in der Offerte genannt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Buchungsstelle zusätzlich Gebühren für Reservierung und Bearbeitung erheben kann.

2.3 Kleingruppenzuschlag
Für die Durchführung der Reisen brauchen wir eine Mindestanzahl an Teilnehmer*innen. Sollte die Reise mit weniger Teilnehmer*innen durchgeführt werden, fällt der Kleingruppenzuschlag gemäss Ausschreibung an. Ist kein Kleingruppenzuschlag ausgeschrieben, kann ein selbstkostendeckender Zuschlag erhoben werden.

2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 25% des Arrangementpreises, mindestens CHF 500.- pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann Die Spezialisten AG nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.

2.5 Preisänderungen
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass wir die im Katalog publizierten Preise erhöhen müssen. Zum Beispiel bei:
- Tarifänderungen der Transportunternehmen
- Erhöhung der Taxen/Treibstoffzuschläge
- neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren
- staatlich verfügten Preiserhöhungen
- Wechselkursänderungen
- erklärbaren Druckfehlern Preisänderungen werden spätestens 21 Tage vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises oder bei Reisen mit Einzelpreisen des Gesamtarrangementpreises, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

3. Unterkunft
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders bei der Reise erwähnt, im Doppelzimmer.

3.1 Einzelzimmer/Einzelzelt
Es ist auf fast allen Reisen möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern wie Teahouses, Lodges usw. sowie im Zug und auf Schiffen können aber nicht in jedem Fall Einzelzimmer garantiert werden. Zelte zur Einzelbenutzung können nicht für alle Destinationen gebucht werden. Fragen Sie Ihre Buchungsstelle über diese Möglichkeit und den entsprechenden Zuschlag.

3.2 Halbes Doppelzimmer
Alleinreisenden Kund*innen bieten wir teilweise die Möglichkeit, ein Doppelzimmer mit anderen Reiseteilnehmer*innen zu teilen. Falls bis 21 Tage vor Abreise kein/e Zimmerpartner*in gefunden wird, müssen wir den Einzelzimmerzuschlag nachbelasten.

4. Umbuchung/ Annullationsbedingungen / Reiseabbruch
4.1.Umbuchung/Annullation durch Kunden
4.1.1
Eine Umbuchung/Annullation muss schriftlich erfolgen (Mail oder Brief). Bis 90 Tage vor Abreise wird für Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- pro Person erhoben. Bei Umbuchungen und Änderungen beträgt die Gebühr zwischen CHF 60.- und CHF 200.- pro Person und entsprechend dem Änderungsumfang. 

Bei kurzfristigen Umbuchungen/Annullierungen werden zusätzlich folgende Gebühren erhoben:
89–50 Tage vor Abreise 25%
49–30 Tage vor Abreise 50%
29–08 Tage vor Abreise 75%
07–00 Tage vor Abreise 100%
Kosten und Gebühren für bereits eingeholte Visa, Permits sowie ausgestellte Flugtickets gehen zu Ihren Lasten. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend. Vorbehalten bleiben besondere Änderungs-, Umbuchungs- und Annullierungsbestimmungen der unter 1.2.2 aufgeführten Reisen.
4.1.2 Vorzeitige Rückreise; Reiseabbruch
Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-)Kosten zu Ihren Lasten.

4.2 Umbuchung/Annullation durch Die Spezialisten AG
4.2.1 Mindestteilnehmerzahl

Unsere angebotenen Reisen basieren auf einer Mindest-Teilnehmerzahl. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, so sind wir berechtigt die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Wird bei der Ausschreibung ein Kleingruppenzuschlag publiziert, so kann Die Spezialisten AG die Reise auch als Kleingruppe durchführen (siehe dazu Ziffer 2.3). Im Falle der Reiseabsage werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich rückerstattet (Ausnahme: Versicherungen). Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
4.2.2 Programmänderungen, Annullation der Reise, Reiseabbruch
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Teilnehmer*innen mit sich bringen. Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, behalten wir uns das Recht vor, allfällige Mehrkosten Ihnen zu belasten. Sollten diese Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 7.

5. Versicherungen
Der Abschluss einer Annullationskosten- und Assistanceversicherung ist obligatorisch. Beim Abschluss einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungslösung sind wir Ihnen gerne behilflich. Informationen zu unseren angebotenen Versicherungen finden Sie auf unserer Website www.background.ch. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschliessen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind.

6. Pass, Visa, Impfungen usw.
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie alleine verantwortlich. Damit die Reisedokumente richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung Ihre Vornamen und Namen usw. gemäss den Angaben in Ihrem Reisepass angeben. Stimmen die Namen auf den Reisedokumenten nicht mit denjenigen im Pass überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reisedokumente (Visa, Flugscheine usw.) neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit denen im Pass übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten.

6.1 Reisedokumente
Für die Vollständigkeit und vorgeschriebene Gültigkeit Ihrer Reisedokumente wie Pass, ID, usw. sind Sie alleine verantwortlich.

6.2 Einholen von Visa
Bei ab der Schweiz begleiteten Gruppenreisen ist Die Spezialisten AG für die fristgerechte Einholung der Visa besorgt. Bei lokal geführten Reisen und individuell zusammengestellten Reisen sind Sie für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie mit unserer Reisebestätigung.

6.3 Gesundheitsbestimmungen und Impfungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen finden Sie im Katalog oder werden Ihnen bei Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus- oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Mehr Informationen finden Sie auch unter www.healthytravel.ch.

7. Haftung
7.1 Allgemein

Die Spezialisten AG hat die Katalogausschreibungen, die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reisen professionell organisiert.

7.2 Ausfall von Leistungen 
Die Spezialisten AG vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 7.6.1).

7.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
Bei Pauschalreisen und anderen Leistungen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

7.4 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
7.4.1 Internationale Abkommen, nationale Gesetze

Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Die Spezialisten AG auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Zug-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.4.2 Haftungsausschlüsse
Die Spezialisten AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist auf:
– Versäumnisse Ihrerseits
– unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
– auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Die Spezialisten AG oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Die Spezialisten AG haftet somit nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind. 
– Bei Programmänderungen infolge Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.
7.4.3 Lokale Veranstaltungen
Für Aktivitäten und Ausflüge, welche am Reiseziel gebucht werden, bzw. nicht im vereinbarten Reiseprogramm enthalten sind, haftet Die Spezialisten AG nicht.

7.5 Vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreude usw.
Für vertane Urlaubszeit, entgangene Urlaubsfreuden, Frustrationsschäden usw. haftet Die Spezialisten AG nicht.

7.6 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den massgebenden nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbegrenzungen resp. Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Beanstandungen
8.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen

Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für eine spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.

8.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Reiseleiter, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

8.3 Nach Ihrer Rückkehr
Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe möglich, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung, die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei Die Spezialisten AG oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.

9. Mitwirkungspflichten Ihrerseits
9.1 Persönliche Voraussetzungen

Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Teilnehmer*innen den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Reiseleiter sind befugt, Teilnehmer*innen, die die Reisegruppe nachhaltig stören oder nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen, von der Reise auszuschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.

9.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Bei einigen Reisen wird eine gute Gesundheit usw. vorausgesetzt. Sollte ein*e Teilnehmer*in diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann der Reiseleiter diese*n Teilnehmer*in von der Reise ausschliessen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Teilnehmer*innen und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.

10. Planung nach Ihrer Rückkehr
Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.

11. Sicherstellung von Kundengeldern
Wir garantieren Ihnen durch unsere Mitgliedschaft im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge.

12. Datenschutz
Die Spezialisten AG hält sich bei der Beschaffung und Nutzung von Personendaten an die Bestimmungen der schweizerischen sowie allfällig weiteren anwendbaren Datenschutzgesetzgebungen. 
> Mehr Informationen zum Datenschutz

13. Ombudsman
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten die Kund*innen an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, Mo-Fr 10.00–16.00 Uhr, Telefon 044 485 45 35, info@ombudsman-touristik.ch.

14. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Die Spezialisten AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen die Die Spezialisten AG können nur am Firmensitz in Bern angebracht werden.